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Vniversitas

versión impresa ISSN 0041-9060

Resumen

THOMAS, Simon. WAS IST UND WOZU DIENT GESETZGEBUNG? KODIFIKATION UND STEÜRUNGSGESETZGEBUNG: ZWEI GRUNDFUNKTIONEN LEGISLATIVER NORMSETZUNG. Vniversitas [online]. 2009, n.119, pp.371-393. ISSN 0041-9060.

In der europäischen Rechtsgeschichte lassen sich von der äuβeren Form und der Funktion her zwei Grundtypen der Gesetzgebung gegenüberstellen: Die eine wird hier mit dem Begriff "Steürungsgesetzgebung" belegt, die andere mit "kodifikatorischer Gesetzgebung" bezeichnet. Der Beitrag beschreibt Funktion und Eigenart der beiden Gesetzgebungstypen. Ersterer steht im Dienste der Politik; er dient der Implementierung und Durchsetzung politischer Ziele und Ordnungsvorstellungen. Die Steürungsgesetzgebung geht also von bestimmten politischen Zielsetzungen aus, die mit ihrer Hilfe realisiert werden sollen. Demgegenüber dominieren bei der Kodifikationsgesetzgebung die rechtspolitischen Zielsetzungen: Der rechtliche Normenkosmos insgesamt oder ein Teilgebiet desselben soll in eine systematische Ordnung gebracht werden, die ihn beherrschbar und machen und dadurch die Rechtssicherheit erhöhen sollen. Die Kodifikationsgesetzgebung ist daher - im Gegensatz zur Steürungsgesetzgebung - retrospektiv orientiert, weil sie die Ergebnisse langjähriger wissenschaftlicher Ordnung und Systematisierung eines bestimmten Rechtsgebietes aufnimmt und zugleich rechtlich festschreibt. Wenn sich beide Formen der Gesetzgebung im einzelnen Gesetz auch häufig überschneiden, so ist der Typ der "Steürungsgesetzgebung" doch eindeutig der ältere: Die Tradition dieses Gesetzgebungstyps reicht bis in das Hochmittelalter zurück, während die Kodifikationsgesetzgebung erst ein Kind des Naturrechtszeitalters ist.

Palabras clave : Gesetzgebung; Geschichte; Funktion; Kodifikation; Maβnahmegesetz..

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